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   BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79   

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BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79 (https://dejure.org/1980,17115)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1980 - V ZR 98/79 (https://dejure.org/1980,17115)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1980 - V ZR 98/79 (https://dejure.org/1980,17115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1980, 1458
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Auszulegen ist die Klausel nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise (BGHZ 33, 216, 218/219; 62, 251, 254).

    Nach gefestigter Rechtsprechung findet gegenüber Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 geschlossen wurden und deren Inhalt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit-)bestimmt wird, eine an den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgerichtete richterliche Inhaltskontrolle statt (BGHZ 60, 243, 245 m.w.N.; BGHZ 62, 251, 255).

    Danach können unangemessene Klauseln keinen Bestand haben, die in einem unerträglichen Maße gegen die Erfordernisse der Vertragsgerechtigkeit sowie von Treu und Glauben verstoßen (BGHZ 62, 251, 255).

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Im übrigen wären nach der sogenannten Unklarheitsregel die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klägerin ohnehin im Zweifel zugunsten der Beklagten auszulegen, denn es wäre Sache der Klägerin gewesen, sich klarer auszudrücken (vgl. BGH 5, 111, 115; 47, 207, 216).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Die Einräumung eines Ankaufsrechts ist in verschiedenen Rechtsformen möglich, insbesondere durch (langfristig bindendes) Verkaufsangebot, durch Kauf-Vorvertrag oder durch aufschiebend bedingten Kaufvertrag (BGH Urteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16; BGHZ 47, 387, 388; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1973, V ZR 129/71, WM 1973, 839).
  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 20/78

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Für den Fall nachträglicher Störungen des Gleichwertverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (sogenannte Äquivalenzstörung) bei langfristigen Verträgen ist allerdings davon auszugehen, daß - ohne vertragliche Anpassungsklausel - das Anpassungsverlangen einer Vertragspartei nach Treu und Glauben nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung (oder jedenfalls das ursprünglich zugrundegelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) so stark gestört ist, daß die Grenze des übernommenen Risikos überschritten wird und die benachteiligte Vertragspartei in der getroffenen Vereinbarung ihr Interesse nicht mehr auch nur annähernd noch gewahrt sehen kann (vgl. in diesem Sinne zu Erbbauzinsverträgen das Senatsurteil vom 23. Mai 1980, V ZR 20/78, WM 1980, 882 = BB 1980, 1183; vgl. ferner zur Frage einer begrenzten Risikoübernahme BGH Urteil vom 9. Dezember 1970, VIII ZR 245/68, WM 1971, 214; vgl. zur Frage der Risikoverteilung Ulmer, AcP 174, 167, 183 ff; Nicklisch, BB 1980, 949).
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Die Einräumung eines Ankaufsrechts ist in verschiedenen Rechtsformen möglich, insbesondere durch (langfristig bindendes) Verkaufsangebot, durch Kauf-Vorvertrag oder durch aufschiebend bedingten Kaufvertrag (BGH Urteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16; BGHZ 47, 387, 388; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1973, V ZR 129/71, WM 1973, 839).
  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Nach gefestigter Rechtsprechung findet gegenüber Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 geschlossen wurden und deren Inhalt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit-)bestimmt wird, eine an den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgerichtete richterliche Inhaltskontrolle statt (BGHZ 60, 243, 245 m.w.N.; BGHZ 62, 251, 255).
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Auszulegen ist die Klausel nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise (BGHZ 33, 216, 218/219; 62, 251, 254).
  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 245/68

    Vertragsanpassung auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Anpassung des

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Für den Fall nachträglicher Störungen des Gleichwertverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (sogenannte Äquivalenzstörung) bei langfristigen Verträgen ist allerdings davon auszugehen, daß - ohne vertragliche Anpassungsklausel - das Anpassungsverlangen einer Vertragspartei nach Treu und Glauben nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung (oder jedenfalls das ursprünglich zugrundegelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) so stark gestört ist, daß die Grenze des übernommenen Risikos überschritten wird und die benachteiligte Vertragspartei in der getroffenen Vereinbarung ihr Interesse nicht mehr auch nur annähernd noch gewahrt sehen kann (vgl. in diesem Sinne zu Erbbauzinsverträgen das Senatsurteil vom 23. Mai 1980, V ZR 20/78, WM 1980, 882 = BB 1980, 1183; vgl. ferner zur Frage einer begrenzten Risikoübernahme BGH Urteil vom 9. Dezember 1970, VIII ZR 245/68, WM 1971, 214; vgl. zur Frage der Risikoverteilung Ulmer, AcP 174, 167, 183 ff; Nicklisch, BB 1980, 949).
  • BGH, 11.05.1973 - V ZR 129/71

    Einräumung eines Kaufrechts - Abschluss eines Grundstückskaufvertrags unter einer

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Die Einräumung eines Ankaufsrechts ist in verschiedenen Rechtsformen möglich, insbesondere durch (langfristig bindendes) Verkaufsangebot, durch Kauf-Vorvertrag oder durch aufschiebend bedingten Kaufvertrag (BGH Urteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16; BGHZ 47, 387, 388; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1973, V ZR 129/71, WM 1973, 839).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51

    Öffentlichrechtliche Versicherung

    Auszug aus BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Hierfür genügt es, daß sich die Klausel in zahlreichen weiteren Verträgen auch außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks Celle findet (BGHZ 6, 373, 375).
  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 93/52
  • RG, 21.06.1919 - V 157/19

    Feststellung der Verlesung eines Protokolles.

  • BGH, 02.02.1984 - IX ZR 8/83

    Formularmäßige Vereinbarung einer unbedingten Sicherungsübereignung zur Sicherung

    Die Auslegung des Formularvertrages ist deshalb durch das Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (BGHZ 22, 109, 112/113; 33, 293, 296; 62, 251, 254; BGH, Urteil vom 28. Januar 1953 - II ZR 93/52 = LM ZPO § 549 Nr. 15; BGH, Urteil vom 24. November 1975 - III ZR 81/73 = WM 1976, 151; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1980 - V ZR 98/79 = WM 1980, 1458).

    Es kommt darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen (BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218; 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1980 aaO).

  • OLG Frankfurt, 22.06.1995 - 1 U 29/94

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

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